Die Erbimmobilie
Immobilienvermögen nach dem Trauerfall schützen
Richtig erben & vererben!
Die 5 wichtigsten Schritten, um Ihre Erbimmobilie zu schützen
Obwohl noch getrauert wird, kommen zahlreiche Aufgaben auf die Hinterbliebenen und Erben zu. Aufgaben, bei denen Fristen zu beachten sind, um hinterlassenes Immobilienvermögen nicht zu gefährden. Daher ist es notwendig sich sehr zeitnah mit dem gesamten Nachlass des Verstorbenen auseinandersetzen.
Die laufenden Kosten und Einnahmen für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke fallen weiter an und bedürfen der Regelung.
Hausverwaltungen von Wohnungseigentum möchten wissen, wer demnächst Ansprechpartner ist und wer in Zukunft das Hausgeld zahlt. Mieter sind verunsichert, weil auch Sie wissen möchten, was nun mit ihrer Wohnung passiert, wer Ansprechpartner wird und wohin Mieten zu überweisen sind. Und Banken pochen weiterhin auf die Darlehenstilgung. Die schönste Immobilie kann zum Alptraum werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet wird oder haushoch verschuldet ist.
Was ist dann zu tun? Erbe annehmen oder Erbe ausschlagen? Selber einziehen, verkaufen oder vermieten? Um hier die richtige Entscheidung treffen zu können, benötigen Sie alle Informationen über das gesamte vorhandene Immobilienvermögen.
In den nachfolgenden 5 Schritte erfahren Sie die ersten und wichtigsten Themen, die Sie durch den Erbdschungel führen und Ihnen richtige Entscheidungen erleichtern.
Die laufenden Kosten und Einnahmen für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke fallen weiter an und bedürfen der Regelung.
Hausverwaltungen von Wohnungseigentum möchten wissen, wer demnächst Ansprechpartner ist und wer in Zukunft das Hausgeld zahlt. Mieter sind verunsichert, weil auch Sie wissen möchten, was nun mit ihrer Wohnung passiert, wer Ansprechpartner wird und wohin Mieten zu überweisen sind. Und Banken pochen weiterhin auf die Darlehenstilgung. Die schönste Immobilie kann zum Alptraum werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet wird oder haushoch verschuldet ist.
Was ist dann zu tun? Erbe annehmen oder Erbe ausschlagen? Selber einziehen, verkaufen oder vermieten? Um hier die richtige Entscheidung treffen zu können, benötigen Sie alle Informationen über das gesamte vorhandene Immobilienvermögen.
In den nachfolgenden 5 Schritte erfahren Sie die ersten und wichtigsten Themen, die Sie durch den Erbdschungel führen und Ihnen richtige Entscheidungen erleichtern.
1. Schritt
Besorgen Sie sich alle Erbunterlagen
Nach dem Tod des Erblassers werden Sie per gesetzlicher Erbfolge bzw. per Testament der Erbe. Um das bei Mietern/Vermietern, Verwaltungen, Banken, Dienstleistern und Behörden auch nachweisen zu können sollten Sie eine bestehende Vollmacht des Erblassers, ein Testamentvollstreckungszeugnis oder ein notariell eröffnetes Testament zur Hand haben. Liegen Ihnen diese Unterlagen nicht vor sollten Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.
2. Schritt
Informieren Sie sich über das vorhandene Immobilienvermögen
Eine Immobilie erben bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Nicht immer geht es nur um das kleine Häuschen, in dem Sie vielleicht selbst aufgewachsen sind und das Sie in- und auswendig kennen. Oft sind weitere Immobilien im Vermögen des Verstorbenen, die Ihnen nicht bekannt sind und um die Sie sich umgehend kümmern müssen.
Klären Sie anhand der überlassenen Immobilienunterlagen, um was für Immobilien es sich handelt, ob die Immobilien frei von Schulden sind bzw. wie viele Schulden noch auf den Immobilien lasten. Ist das Immobilienvermögen vermietet, verpachtet oder steht es leer?
Eine Immobilie erben bedeutet erstmal viel Arbeit und natürlich auch eine Menge Verantwortung. Banken, Dienstleister und Mieter, die mit der Immobilie in Verbindung stehen, sollten Sie zeitnah kontaktieren und über den Eigentümerwechsel informieren.
Klären Sie anhand der überlassenen Immobilienunterlagen, um was für Immobilien es sich handelt, ob die Immobilien frei von Schulden sind bzw. wie viele Schulden noch auf den Immobilien lasten. Ist das Immobilienvermögen vermietet, verpachtet oder steht es leer?
Eine Immobilie erben bedeutet erstmal viel Arbeit und natürlich auch eine Menge Verantwortung. Banken, Dienstleister und Mieter, die mit der Immobilie in Verbindung stehen, sollten Sie zeitnah kontaktieren und über den Eigentümerwechsel informieren.
3. Schritt
Besprechen Sie die weitere Vorgehensweise mit Ihren Miterben
Haben mehrere Erben die Immobilien geerbt gilt es zu klären, wie die weitere Nutzung erfolgen soll. Wer möchte die Immobilie in Zukunft nutzen? Wer möchte Sie behalten? Wer möchte verkaufen?
Nur gemeinsam können Sie als Erbengemeinschaft entscheiden und eine Immobilie verkaufen. Spielt ein Erbe nicht mit, stoppt das den gesamten Verkaufsprozess.
Erbstreitigkeiten enden dann oft in Teilungsversteigerungen, die mit Zwangsversteigerungen gleich zu setzen sind. Im Versteigerungsfall werden dann meist nur Erlöse weit unter dem Marktwert erzielt und hinzu kommt, dass es eine sehr langwierige Angelegenheit mit hohen Gebühren wird.
Nur gemeinsam können Sie als Erbengemeinschaft entscheiden und eine Immobilie verkaufen. Spielt ein Erbe nicht mit, stoppt das den gesamten Verkaufsprozess.
Erbstreitigkeiten enden dann oft in Teilungsversteigerungen, die mit Zwangsversteigerungen gleich zu setzen sind. Im Versteigerungsfall werden dann meist nur Erlöse weit unter dem Marktwert erzielt und hinzu kommt, dass es eine sehr langwierige Angelegenheit mit hohen Gebühren wird.
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4. Schritt
Lassen Sie sich von einem Immobilienexperten ausführlich beraten
Entscheidungen über Immobilienvermögen können nur getroffen werden, wenn Ihnen alle Details zur Immobilie und deren Marktwert vorliegen. Diese Beratung und Bewertung sollten Sie einem Experten anvertrauen.
Mit seinen Kenntnissen können Sie dann alle Vorteile und Nachteile einer Eigennutzung oder eines Verkaufes richtig einschätzen und die für Sie passende Entscheidung treffen.
Mit seinen Kenntnissen können Sie dann alle Vorteile und Nachteile einer Eigennutzung oder eines Verkaufes richtig einschätzen und die für Sie passende Entscheidung treffen.
5. Schritt
Halten Sie wichtige Fristen ein
Alle vorgenannten Schritte sollten Sie sehr zügig erledigen, sofern Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Nur so können Sie wirklich zeitnah entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll und welche Variante für Sie die sinnvollste ist.
Für die Ausschlagung des Erbes bleibt Ihnen nur ein Zeitrahmen von 6 Wochen, ab Kenntnis des Todes. Die Ausschlagung muss beim Notar notariell beurkundet werden.
Für die Ausschlagung des Erbes bleibt Ihnen nur ein Zeitrahmen von 6 Wochen, ab Kenntnis des Todes. Die Ausschlagung muss beim Notar notariell beurkundet werden.
Eine individuelle persönliche Beratung ist unerlässlich
Dies sind nur die wichtigsten Schritte. Bei jedem einzelnen Trauerfall mit dem eine Immobilie in Verbindung steht, kommen noch zahlreiche weitere Fragen auf die Hinterbliebenen zu.
Lassen Sie sich von Immobilienexperten umfangreich beraten auch wenn kein Verkauf geplant ist.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir Kontakt auf und profitieren Sie von einer schnellen unkomplizierten & persönlichen Hilfestellung. Diese Beratung hilft Ihnen Entscheidungen einfacher zu treffen und das geerbte Immobilienvermögen nachhaltig zu sichern.
Lassen Sie sich von Immobilienexperten umfangreich beraten auch wenn kein Verkauf geplant ist.
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Als ausgebildete Immobilienkauffrau und Immobilienfachwirtin berät und begleitet Ilka seit 30 Jahren Käufer und Verkäufer in allen Immobilienangelegenheiten.
Außergewöhnliche Erfolge erzielt sie für ihre Auftraggeber durch den Einsatz moderner Werbestrategien und strukturierten Verkaufsabläufen wie auch mit ihrem sympathischen, verbindlichem und professionellem Auftreten.
Ihr Wissen gibt sie seit vielen Jahren selbst in Seminaren an Immobilienmakler und interessierte Immobilieneigentümer weiter.
Ilka Vietz
Geschäftsinhaberin
Email: immo@ilkavietz.de
Telefon: 07351 / 5777111
Mobil: 0160 / 4462098
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