Die gemeinsame Immobilie im Scheidungsfall
alles was Sie darüber wissen müssen
Wenn das Zuhause zum Streitpunkt wird
Was Sie beim Auszug aus der gemeinsamen Immobilie im Scheidungsfall beachten müssen
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Die Entscheidung, die alles veränderte
Lisa stand in der Tür ihres einst so geliebten Hauses und spürte die Tränen in ihren Augen brennen. Hier hatte sie unzählige Gute-Nacht-Geschichten vorgelesen, Geburtstage gefeiert und Winterabende mit Kakao und Kuscheldecken verbracht. Doch all die Erinnerungen konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Haus nun zum größten Problem ihrer Scheidung geworden war.
Die letzten Monate waren ein endloser Kampf. Sie und ihr Ex-Mann fanden keine Lösung, wer das Haus behalten oder ob es verkauft werden sollte. Am Ende blieb nur die bittere Entscheidung: die Teilungsversteigerung. Ein Albtraum. Der Verkaufspreis lag weit unter dem Marktwert, die Versteigerungskosten fraßen einen großen Teil der Summe auf - und das Schlimmste: Ihre Kinder mussten mit ansehen, wie ihr Zuhause unter den Hammer kam.
Wie konnte es so weit kommen? Und was hätten Sie in einer ähnlichen Situation besser machen können?
Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn bei Ihrer Scheidung wertvolles Immobilienvermögen im Spiel ist
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Die Entscheidung, die alles veränderte
Lisa stand in der Tür ihres einst so geliebten Hauses und spürte die Tränen in ihren Augen brennen. Hier hatte sie unzählige Gute-Nacht-Geschichten vorgelesen, Geburtstage gefeiert und Winterabende mit Kakao und Kuscheldecken verbracht. Doch all die Erinnerungen konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Haus nun zum größten Problem ihrer Scheidung geworden war.
Die letzten Monate waren ein endloser Kampf. Sie und ihr Ex-Mann fanden keine Lösung, wer das Haus behalten oder ob es verkauft werden sollte. Am Ende blieb nur die bittere Entscheidung: die Teilungsversteigerung. Ein Albtraum. Der Verkaufspreis lag weit unter dem Marktwert, die Versteigerungskosten fraßen einen großen Teil der Summe auf - und das Schlimmste: Ihre Kinder mussten mit ansehen, wie ihr Zuhause unter den Hammer kam.
Wie konnte es so weit kommen? Und was hätten Sie in einer ähnlichen Situation besser machen können?
Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn bei Ihrer Scheidung wertvolles Immobilienvermögen im Spiel ist
Die 4 wichtigsten Punkte bei der Scheidungsimmobilie
1. Eigentumsverhältnis klären – Wem gehört was?
Sind Sie alleiniger Eigentümer oder gehört die Immobilie Ihnen beiden? Falls Sie im Grundbuch stehen, kann Ihr Ex-Partner nicht einfach bleiben, ohne eine Regelung zu treffen. Möglichkeiten sind:
Verkauf der Immobilie: Sie trennen sich endgültig von Ihrem Zuhause und teilen den Erlös.
Übernahme durch einen Partner: Eine Partei übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus. Achtung: Banken verlangen eine neue Kreditprüfung für den verbleibenden Eigentümer.
Immobilie vermieten: Manchmal ist des sinnvoll die Immobilie nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei allen zukünftigen Entscheidungen mit Ihrem Expartner zusammenarbeiten müssen und Mieterträge und Aufwendungen im beidseitigen Einverständnis treffen müssen.
Teilungsversteigerung: Die schlechteste Option. Der Erlös ist oft geringer als ein normaler Verkauf, und die Kosten sind hoch.
Verkauf der Immobilie: Sie trennen sich endgültig von Ihrem Zuhause und teilen den Erlös.
Übernahme durch einen Partner: Eine Partei übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus. Achtung: Banken verlangen eine neue Kreditprüfung für den verbleibenden Eigentümer.
Immobilie vermieten: Manchmal ist des sinnvoll die Immobilie nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei allen zukünftigen Entscheidungen mit Ihrem Expartner zusammenarbeiten müssen und Mieterträge und Aufwendungen im beidseitigen Einverständnis treffen müssen.
Teilungsversteigerung: Die schlechteste Option. Der Erlös ist oft geringer als ein normaler Verkauf, und die Kosten sind hoch.
2. Finanzielle und steuerliche Aspekte – Welche Kosten und Steuern kommen auf Sie zu?
Kreditverpflichtungen: Falls Sie gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, sind Sie auch nach dem Auszug weiterhin mitverantwortlich. Selbst wenn Ihr Ex-Partner die Raten übernimmt, kann die Bank Sie in die Pflicht nehmen, falls er/sie nicht zahlt.
Steuerklasse: Nach der Trennung bleibt Steuerklasse 4 bis zum Jahresende bestehen. Im nächsten Jahr erfolgt die Umstellung auf Steuerklasse 1 oder 2 (mit Kind).
Spekulationssteuer: Falls Sie die Immobilie verkaufen und sie nicht selbst genutzt haben, können Steuern anfallen.
Steuerklasse: Nach der Trennung bleibt Steuerklasse 4 bis zum Jahresende bestehen. Im nächsten Jahr erfolgt die Umstellung auf Steuerklasse 1 oder 2 (mit Kind).
Spekulationssteuer: Falls Sie die Immobilie verkaufen und sie nicht selbst genutzt haben, können Steuern anfallen.
3. Unterhalt und Vermögensausgleich – Was steht Ihnen zu?
Falls Ihr Ex-Partner in der Immobilie bleibt, können Sie unter Umständen ein Nutzungsentgelt verlangen.
Falls Sie im Zuge der Scheidung Ihr Vermögen aufteilen, zählt die Immobilie mit in den Zugewinnausgleich.
Falls Kinder im Spiel sind, können Unterhaltsregelungen mit dem Wohnrecht verknüpft werden. Hier lohnt sich die Beratung durch einen Anwalt.
Falls Sie im Zuge der Scheidung Ihr Vermögen aufteilen, zählt die Immobilie mit in den Zugewinnausgleich.
Falls Kinder im Spiel sind, können Unterhaltsregelungen mit dem Wohnrecht verknüpft werden. Hier lohnt sich die Beratung durch einen Anwalt.
4. Mietrechtliche Aspekte – Was passiert bei einer Mietwohnung?
Falls Sie im Mietvertrag stehen, sollten Sie klären, ob Sie sich daraus entfernen lassen können. Manche Vermieter verlangen eine Vertragsänderung oder einen neuen Mietvertrag.
Falls Ihr Ex-Partner bleibt und nicht zahlt, kann der Vermieter Sie weiterhin in die Pflicht nehmen.
Falls Ihr Ex-Partner bleibt und nicht zahlt, kann der Vermieter Sie weiterhin in die Pflicht nehmen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Was unsere Kunden sagen
Familie Dürrer, Ehingen
„Dieses Haus war unser Zuhause. Der Verkauf fiel uns schwer, aber Sie haben es mit so viel Herz gemacht. Dafür bin ich einfach nur dankbar.“
Familien Höfer, Laupheim
„In all dem Chaos waren Sie der Mensch mit Überblick. Ohne Sie hätten wir vorschnell verkauft – jetzt haben wir eine richtig gute Lösung.“
Familien Weingart, Biberach/Riss
„Es war eine schwere Zeit, aber Sie haben uns nicht nur beim Hausverkauf geholfen – Sie haben uns wirklich den Rücken gestärkt.“
Mit wem haben Sie es zu tun?
Als ausgebildete Immobilienkauffrau und Immobilienfachwirtin berät und begleitet Ilka seit 30 Jahren Käufer und Verkäufer in allen Immobilienangelegenheiten.
Außergewöhnliche Erfolge erzielt sie für ihre Auftraggeber durch den Einsatz moderner Werbestrategien und strukturierten Verkaufsabläufen wie auch mit ihrem sympathischen, verbindlichem und professionellem Auftreten.
Ihr Wissen gibt sie seit vielen Jahren selbst in Seminaren an Immobilienmakler und interessierte Immobilieneigentümer weiter.
Ilka Vietz
Geschäftsinhaberin
Email: immo@ilkavietz.de
Telefon: 07351 / 5777111
Mobil: 0160 / 4462098
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