Immobilienverrentung
alles was Sie darüber wissen müssen
Immobilienverrentung - BetonGold zu Geld - einfach erklärt
ImmobilienVerrentung - welches Verrentungs-Modell passt zu Ihnen?
Leibrente, Zeitrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek, Wohnrecht, Nießbrauch, Rückvermietung - hier erfahren Sie es!
Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese gern in Geld und eine lebenslange Rente umwandeln, ohne ausziehen zu müssen? Mit der richtigen Verrentungsstrategie können Sie Ihr Zuhause in eine verlässliche Einkommensquelle umwandeln.
In Kooperation mit RentePlusImmobilie.de zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Lösung am besten zu Ihrer individuellen Situation passt.
Leibrente, Zeitrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek, Wohnrecht, Nießbrauch, Rückvermietung - hier erfahren Sie es!
Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese gern in Geld und eine lebenslange Rente umwandeln, ohne ausziehen zu müssen? Mit der richtigen Verrentungsstrategie können Sie Ihr Zuhause in eine verlässliche Einkommensquelle umwandeln.
In Kooperation mit RentePlusImmobilie.de zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Lösung am besten zu Ihrer individuellen Situation passt.
WICHTIG - eine Immobilienverrentung NUR mit spezialisiertem Immobilienmakler!
Ein Haus zu verkaufen ist oft schon eine große Entscheidung. Doch eine Immobilienverrentung stellt noch einmal eine ganz andere Herausforderung dar.
Hier geht es nicht nur um den Kaufpreis, sondern um Ihre Altersvorsorge & Ihr Wohnrecht und oft auch darum, wie Sie Ihr Haus vererben oder im Testament regeln möchten.
Ein klassischer Immobilienmakler ist in der Regel auf den einfachen Immobilienverkauf spezialisiert. Bei einer Verrentung oder Immobilienrente fehlt jedoch meist das notwendige Fachwissen und die Erfahrung. Selbst viele Banken, Steuerberater und Notare sind oft mit der Ausgestaltung und Berechnung einer Immobilienverrentung überfordert.
Die Folgen können gravierende Fehler sein:
So erhalten Sie Klarheit für sich selbst UND auch für Ihre Erben.
Wenn es um Ihre finanzielle Sicherheit im Alter und um die Frage "Haus verkaufen oder verrenten?" geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen.
Setzen Sie auf Ilka Vietz ImmoeXpert, Ihre erfahrene Immobilienmakler/in in Biberach an der Riss und Umland, die sich auf die Immobilienrente spezialisiert hat.
Hier geht es nicht nur um den Kaufpreis, sondern um Ihre Altersvorsorge & Ihr Wohnrecht und oft auch darum, wie Sie Ihr Haus vererben oder im Testament regeln möchten.
Ein klassischer Immobilienmakler ist in der Regel auf den einfachen Immobilienverkauf spezialisiert. Bei einer Verrentung oder Immobilienrente fehlt jedoch meist das notwendige Fachwissen und die Erfahrung. Selbst viele Banken, Steuerberater und Notare sind oft mit der Ausgestaltung und Berechnung einer Immobilienverrentung überfordert.
Die Folgen können gravierende Fehler sein:
- unsichere oder fehlerhafte Vertragsgestaltung, die Ihr Wohnrecht oder den Nießbrauch gefährdet
- falsche Bewertung des Immobilienwertes - Sie erhalten deutlich weniger, als Ihnen eigentlich zusteht
- fehlender Überblick über steuerliche Folgen und Konsequenzen für Erben
- unklare Regelungen im Vertrag, die bei Pflegefällen, Scheidung oder der späteren Erbfolge zu Streitigkeiten führen
- Ihre Verträge rechtssicher formuliert werden,
- Ihr Nießbrauch oder Wohnrecht lückenlos abgesichert ist und
- die monatlichen Rentenzahlungen fair kalkuliert werden.
Wenn es um Ihre finanzielle Sicherheit im Alter und um die Frage "Haus verkaufen oder verrenten?" geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen.
Setzen Sie auf Ilka Vietz ImmoeXpert, Ihre erfahrene Immobilienmakler/in in Biberach an der Riss und Umland, die sich auf die Immobilienrente spezialisiert hat.


Sie haben Fragen? Rufen Sie mich einfach an! Telefon 07351 / 5777111
Die 6 Möglichkeiten der Immobilienverrentung
1. Wohnungsrecht bei Immobilienverrentung
Das Wohnungsrecht gibt einer Person das Recht, ein Haus oder Teile einer Immobilie zu bewohnen – auch wenn diese bereits verkauft wurde. Der Eigentümer ist in dieser Zeit von der Nutzung ausgeschlossen. Damit dieses Recht gesichert ist, wird es notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen.
Da das Wohnungsrecht einen materiellen Wert darstellt, mindert es den Verkehrswert der Immobilie. Der Käufer kann die Immobilie während dieser Zeit weder selbst nutzen noch vermieten. Wie hoch der Abschlag auf den Kaufpreis genau ausfällt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – unsere Experten prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.
Viele institutionelle Käufer verlangen ein Mindestalter von 70 Jahren, wenn ein lebenslanges Wohnungsrecht vereinbart werden soll. Zeitlich befristete Wohnungsrechte sind auch für jüngere Eigentümer möglich.
Da das Wohnungsrecht einen materiellen Wert darstellt, mindert es den Verkehrswert der Immobilie. Der Käufer kann die Immobilie während dieser Zeit weder selbst nutzen noch vermieten. Wie hoch der Abschlag auf den Kaufpreis genau ausfällt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – unsere Experten prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.
Viele institutionelle Käufer verlangen ein Mindestalter von 70 Jahren, wenn ein lebenslanges Wohnungsrecht vereinbart werden soll. Zeitlich befristete Wohnungsrechte sind auch für jüngere Eigentümer möglich.
2. Leibrente & Zeitrente
Bei der Immobilien-Verrentung wird zwischen Leibrente und Zeitrente unterschieden. In beiden Fällen verkaufen Sie Ihre Immobilie und erhalten dafür eine monatliche Zahlung - entweder lebenslang (Leibrente) oder für einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel 10, 15 oder 20 Jahre (Zeitrente).
Während Ihnen bei der Leibrente zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht garantiert wird, endet dieses bei der Zeitrente meist mit der letzten Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Leibrente eignet sich besonders für Eigentümer, die auch im Alter in ihrem Haus wohnen bleiben und gleichzeitig eine sichere Einnahmequelle haben möchten. Die Zeitrente hingegen bietet in der Regel höhere monatliche Beträge, läuft aber nur über eine bestimmte Dauer und setzt voraus, dass Sie danach finanziell anderweitig abgesichert sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dann weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben oder nicht.

3. Immobilienverkauf mit Nießbrauch
Beim Nießbrauchs-Modell verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, behalten aber das Recht, die Immobilie lebenslang oder zeitlich befristet zu nutzen. Im Gegensatz zum Wohnungsrecht dürfen Sie die Räume nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten und damit weiterhin Einnahmen erzielen.
Als Verkäufer erhalten Sie in der Regel eine Einmalzahlung beim Verkauf. Da der Nießbrauch umfassender ist als das Wohnungsrecht, fällt der Abschlag auf den Kaufpreis meist höher aus. Grundsätzlich gilt: Je jünger der Eigentümer, desto größer der Preisnachlass aufgrund der längeren Restlebensdauer.
Wichtig: In Deutschland gibt es bislang keine institutionellen Käufer für Immobilien mit Nießbrauch. Der Verkauf erfolgt daher meist an private Käufer und kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Unser Service für Sie
Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile des Nießbrauchs im Vergleich zu anderen Verrentungsmodellen. Gemeinsam finden wir Ihre optimale Lösung. Zudem übernehmen wir die maßgeschneiderte Vermarktung Ihrer Immobilie, über unser Expertennetzwerk oder über unser spezielles Portal für Verrentungs-Immobilien.
Als Verkäufer erhalten Sie in der Regel eine Einmalzahlung beim Verkauf. Da der Nießbrauch umfassender ist als das Wohnungsrecht, fällt der Abschlag auf den Kaufpreis meist höher aus. Grundsätzlich gilt: Je jünger der Eigentümer, desto größer der Preisnachlass aufgrund der längeren Restlebensdauer.
Wichtig: In Deutschland gibt es bislang keine institutionellen Käufer für Immobilien mit Nießbrauch. Der Verkauf erfolgt daher meist an private Käufer und kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Unser Service für Sie
Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile des Nießbrauchs im Vergleich zu anderen Verrentungsmodellen. Gemeinsam finden wir Ihre optimale Lösung. Zudem übernehmen wir die maßgeschneiderte Vermarktung Ihrer Immobilie, über unser Expertennetzwerk oder über unser spezielles Portal für Verrentungs-Immobilien.

4. Teilverkauf - Kapital freisetzen und trotzdem Miteigentümer bleiben
Beim Teilverkauf verkaufen Sie einen prozentualen Anteil Ihrer Immobilie, zum Beispiel 50 Prozent, und erhalten im Gegenzug eine einmalige Auszahlung.
Sie bleiben Miteigentümer und haben weiterhin ein Wohnrecht, zahlen jedoch dem Käufer eine Nutzungsgebühr für seinen Anteil.
Der Vorteil liegt in der hohen finanziellen Flexibilität, da Sie eine größere Geldsumme auf einmal erhalten.
Allerdings müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass das Nutzungsentgelt zusätzliche laufende Kosten verursacht und der Käufer langfristig auf einen Gesamtverkauf drängen kann.
Sie bleiben Miteigentümer und haben weiterhin ein Wohnrecht, zahlen jedoch dem Käufer eine Nutzungsgebühr für seinen Anteil.
Der Vorteil liegt in der hohen finanziellen Flexibilität, da Sie eine größere Geldsumme auf einmal erhalten.
Allerdings müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass das Nutzungsentgelt zusätzliche laufende Kosten verursacht und der Käufer langfristig auf einen Gesamtverkauf drängen kann.

5. Umkehrhypothek - Kredit ohne Rückzahlung zu Lebzeiten
Die Umkehrhypothek ist eine Kreditlösung speziell für Senioren.
Sie nehmen ein Darlehen auf, für das Ihre Immobilie als Sicherheit dient. Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn Sie ausziehen oder versterben. Dann wird die Immobilie verkauft, um die Schulden zu tilgen.
Der große Vorteil ist, dass Sie sofort Kapital erhalten, ohne ausziehen zu müssen. Da jedoch Zinsen und Gebühren anfallen, kann die Auszahlungssumme geringer sein als erwartet. Zudem müssen Erben den Kredit entweder ablösen oder die Immobilie verkaufen, um die Schulden zu begleichen.
Sie nehmen ein Darlehen auf, für das Ihre Immobilie als Sicherheit dient. Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn Sie ausziehen oder versterben. Dann wird die Immobilie verkauft, um die Schulden zu tilgen.
Der große Vorteil ist, dass Sie sofort Kapital erhalten, ohne ausziehen zu müssen. Da jedoch Zinsen und Gebühren anfallen, kann die Auszahlungssumme geringer sein als erwartet. Zudem müssen Erben den Kredit entweder ablösen oder die Immobilie verkaufen, um die Schulden zu begleichen.
6. Verkauf mit Rückvermietung - Vom Eigentümer zum Mieter
Beim Verkauf mit Rückvermietung wird die gesamte Immobilie verkauft. Im Kaufvertrag wird der anschließende Mietvertrag mit beurkundet.
Sie bleiben als Mieter in Ihrer ehemaligen Immobilie wohnen und zahlen eine monatliche Miete. Die Mietkonditionen, Mietdauer, Kündigungsmodalitäten etc sind weitestgehend frei verhandelbar.
Sie bleiben als Mieter in Ihrer ehemaligen Immobilie wohnen und zahlen eine monatliche Miete. Die Mietkonditionen, Mietdauer, Kündigungsmodalitäten etc sind weitestgehend frei verhandelbar.
Welche Immobilien-Verrentung passt am besten zu Ihnen?
Jede Verrentungsform bietet Chancen und Risiken und hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.

Variante Leibrente
Wenn Sie ein lebenslanges gesichertes Einkommen wünschen, ohne sich um Wohnkosten sorgen zu müssen, ist die Leibrente eine geeignete Option.

Variante Zeitrente
Falls Sie eine höhere Rente für eine bestimmte Zeit benötigen, beispielsweise für größere Investitionen, kann die Zeitrente eine gute Wahl sein.

Variante Teilverkauf
Der Teilverkauf bietet sich an, wenn Sie eine hohe einmalige Auszahlung wünschen, aber weiterhin Miteigentümer bleiben möchten.

Variante Umkehrhypothek
Falls Sie Kapital benötigen, aber Ihr Eigentum nicht sofort aufgeben möchten, ist die Umkehrhypothek eine sinnvolle Alternative.

Variante Wohnrecht/Nießbrauch
Sie möchten in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben? Dann Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch. Bewährt bei Verkauf oder Schenkung innerhalb der Familie.

Variante Rückvermietung
Wenn Sie sorglos, wie ein Mieter leben möchten, dann ist die Variante klassischer Verkauf und beurkundeter Mietvertrag eine ideale Variante
Was unsere Kunden sagen

Dank der Leibrente kann ich meinen Lebensabend sorgenfrei genießen, ohne aus meinem geliebten Haus ausziehen zu müssen. Die Beratung war top.
E. Sauerländer, Ulm/Donau, 74 Jahre
E. Sauerländer, Ulm/Donau, 74 Jahre

Ich habe mich für den Teilverkauf entschieden, um mein Haus nicht ganz aufzugeben, aber trotzdem finanzielle Freiheit zu gewinnen. Eine perfekte Lösung.
H. Meisenheinrich, Memmingen, 82 Jahre
H. Meisenheinrich, Memmingen, 82 Jahre

Die Umkehrhypothek war genau das Richtige für uns. So konnten wir unser Haus behalten und trotzdem unsere Träume verwirklichen.
Familie Beilschmidt, Ravensburg, 72/75 Jahre
Familie Beilschmidt, Ravensburg, 72/75 Jahre
Häufig gestellte Fragen zur Immobilienverrentung
Was passiert mit der Immobilie nach meinem Tod?
Das hängt von der gewählten Verrentungsform ab. Bei der Leibrente geht die Immobilie meist an den Käufer über. Bei der Umkehrhypothek oder dem Teilverkauf können Erben entscheiden, ob sie den Kredit ablösen oder die Immobilie verkaufen möchten.
Kann ich meine Immobilie trotz Verrentung noch vererben?
Beim Teilverkauf und der Umkehrhypothek bleibt ein Teil des Eigentums oder die Entscheidungsgewalt über den Verkauf oft erhalten. Bei der Leibrente ist eine Vererbung der Immobilie in der Regel nicht möglich.
Welche Option bietet mir die höchste Einmalzahlung?
Die höchste Einmalzahlung erhalten Sie grundsätzlich beim klassischen Verkauf und Auszug nach Vereinbarung. Die Umkehrhypothek kann ebenfalls hohe Auszahlungen ermöglichen, ist jedoch mit Zinsen und Gebühren danach verbunden. Bei allen anderen Varianten können einmalige Teilzahlungen zu Beginn in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden.
Wie beeinflusst die Immobilienverrentung meine Steuerlast?
Einige Verrentungsmodelle können steuerliche Vorteile oder auch Nachteile bieten. Das ist stark von Ihrer steuerlichen Lebenssituation abhängig. Bei Verrentungen empfehlen wir immer, den Steuer-Check durch einen vertrauten Steuerberater.
Kann ich eine einmal gewählte Verrentungsform später noch ändern?
Das hängt von den vertraglichen Bedingungen ab. Ein Teilverkauf kann unter Umständen rückgängig gemacht werden, indem der verkaufte Anteil zurückgekauft wird. Eine Leibrente oder Zeitrente ist in der Regel endgültig.
Das hängt von der gewählten Verrentungsform ab. Bei der Leibrente geht die Immobilie meist an den Käufer über. Bei der Umkehrhypothek oder dem Teilverkauf können Erben entscheiden, ob sie den Kredit ablösen oder die Immobilie verkaufen möchten.
Kann ich meine Immobilie trotz Verrentung noch vererben?
Beim Teilverkauf und der Umkehrhypothek bleibt ein Teil des Eigentums oder die Entscheidungsgewalt über den Verkauf oft erhalten. Bei der Leibrente ist eine Vererbung der Immobilie in der Regel nicht möglich.
Welche Option bietet mir die höchste Einmalzahlung?
Die höchste Einmalzahlung erhalten Sie grundsätzlich beim klassischen Verkauf und Auszug nach Vereinbarung. Die Umkehrhypothek kann ebenfalls hohe Auszahlungen ermöglichen, ist jedoch mit Zinsen und Gebühren danach verbunden. Bei allen anderen Varianten können einmalige Teilzahlungen zu Beginn in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden.
Wie beeinflusst die Immobilienverrentung meine Steuerlast?
Einige Verrentungsmodelle können steuerliche Vorteile oder auch Nachteile bieten. Das ist stark von Ihrer steuerlichen Lebenssituation abhängig. Bei Verrentungen empfehlen wir immer, den Steuer-Check durch einen vertrauten Steuerberater.
Kann ich eine einmal gewählte Verrentungsform später noch ändern?
Das hängt von den vertraglichen Bedingungen ab. Ein Teilverkauf kann unter Umständen rückgängig gemacht werden, indem der verkaufte Anteil zurückgekauft wird. Eine Leibrente oder Zeitrente ist in der Regel endgültig.
Ihr LEITFADEN zur IMMOBILIEN-VERRENTUNG
Finanzielle Sicherheit im Alter UND im eigenen Zuhause
Mit einer Immobilienverrentung machen Sie Ihr Zuhause zur sicheren Altersvorsorge. In diesem Leitfaden erfahren Sie die wichtigsten Punkte zu Nießbrauch, Wohnrecht, Zeit- oder Leibrente, Teilverkauf oder Umkehrhypothek (Seniorendarlehen).
Danach wissen Sie genau, welches Verrentungsmodell wirklich zu Ihrem Leben passt. So erhalten Sie finanzielle Freiheit OHNE Ihr Zuhause aufzugeben.
Hier Verrentungs-Leitfaden anfordernDanach wissen Sie genau, welches Verrentungsmodell wirklich zu Ihrem Leben passt. So erhalten Sie finanzielle Freiheit OHNE Ihr Zuhause aufzugeben.
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Mit wem haben Sie es zu tun?
Als ausgebildete Immobilienkauffrau und Immobilienfachwirtin berät und begleitet Ilka seit 30 Jahren Käufer und Verkäufer in allen Immobilienangelegenheiten.
Außergewöhnliche Erfolge erzielt sie für ihre Auftraggeber durch den Einsatz moderner Werbestrategien und strukturierten Verkaufsabläufen wie auch mit ihrem sympathischen, verbindlichem und professionellem Auftreten.
Ihr Wissen gibt sie seit vielen Jahren selbst in Seminaren an Immobilienmakler und interessierte Immobilieneigentümer weiter.
Ilka Vietz
Geschäftsinhaberin
Email: immo@ilkavietz.de
Telefon: 07351 / 5777111
Mobil: 0160 / 4462098
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