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Neue Fördermöglichkeiten für alte Heizungen

Der ideale Zeitpunkt über den Austausch nachzudenken

Einleitung der neuen Regelungen


Sie planen einen Heizungsaustausch? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Es gibt spannende Fördermöglichkeiten für den Austausch alter, fossiler Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen zur Verfügung.


Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 wurden die Förderbedingungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) angepasst.

Ziel ist es, den Austausch von Öl- und Gasheizungen durch die Bereitstellung von finanziellen Anreizen zu beschleunigen.

Antragsstellung und Förderzeitraum

Die Möglichkeit zur Antragstellung ist ab dem 27. Februar 2024 für Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern gegeben. Diese Anträge sind bei der KfW-Bank zu stellen.


Für Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Antragsmöglichkeit voraussichtlich ab Mai 2024 eröffnet, während Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer für Maßnahmen am Sondereigentum ab August 2024 ihre Anträge stellen können.


Es ist zu beachten, dass die Verfügbarkeit der Fördermittel begrenzt ist und kein grundsätzlicher Rechtsanspruch besteht.

Details zur Förderung

Grundförderung

Die Grundförderung umfasst 30 Prozent der Investitionskosten für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizungsanlage, wie Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.


Diese Förderung steht privaten Hauseigentümern, Vermietern, Wohnungsunternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.

Zusätzliche Boni

Effizienzbonus:
Für bestimmte Wärmepumpen und Biomasseheizungen sind zusätzliche Boni erhältlich.

Speed-Bonus:

Ein Anreiz für die frühzeitige Umrüstung bis Ende 2028 mit einem zusätzlichen Bonus von 20 Prozent.

Einkommensbonus:
Ein weiterer Bonus von 30 Prozent der Investitionskosten für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu einem bestimmten Grenzbetrag.

Förderhöhe

Die Kombination aus Grundförderung und Boni kann bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erreichen, mit einem maximalen Zuschuss von 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Neben der direkten Förderung des Heizungstauschs sind auch Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen erhältlich. Die KfW bietet zudem zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen für umfassende Sanierungen an.

Zentrale Rolle der KfW

Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung aller Anträge im Rahmen der BEG bei der KfW. Dies vereinfacht das Antragsverfahren und bietet Antragstellern eine zentrale Anlaufstelle.

Fazit

Die neuen Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch stellen eine wichtige Komponente im Bestreben dar, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und die CO2-Emissionen zu reduzieren.


Interessierte Eigentümer sollten die Gelegenheit nutzen, sich über die Förderbedingungen zu informieren und die erforderlichen Schritte zur Antragstellung einzuleiten.

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